Immobilien & Hausverwaltung
Nachrichten für Mieter und Immobilienbesitzer
Auf dieser Seite erhalten Sie interessante News zum Mietrecht und WEG-Recht.
"Zertifizierte/r Verwalter/in" verschoben auf 01.12.2023
Die Bundesregierung hat die bisher zum 01.12.2022 geplante Einführung des "Zertifizierten Verwalters" um ein Jahr verschoben. Als Begründung wurden Hinweise aus der Praxis genannt, wonach es nicht möglich sei, allen Verwalter/innen bis zu diesem Zeitpunkt eine Zertifizierung zu ermöglichen. Die Angebote für praktizierende Verwalter/innen zur Zertifizierung wurden teilweise erst seit September 2022 angeboten. Durch die Verschiebung um ein Jahr soll die Situation entzerrt werden.
Oktober 2022: Kosten für "Behältermanagement" umlegbar
In einem Streitfall zwischen einer Vermieterin und Mieter um die Umlegbarkeit von Kosten zur Kontrolle der korrekten Mülltrennung hat der BGH entschieden, daß die Kosten für das "Behältermanagement" im Rahmen der Müllbeseitigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV) umlegbar sind.
Konkret wurde seitens des Vermieters eine Firma beauftragt, die die Abfallcontainer regelmäßig auf eine korrekte Mülltrennung überprüft und ggf. nachsortiert. In der Entscheidung des Gerichts wurde begründet, daß diese Kosten unabhängig vom tatsächlichen Verursacher über den Posten der Müllbeseitigung umlegbar sind. § 2 Nr. 8 BetrKV sei weit auszulegen und soll den gesamten Bereich der Müllbeseitigung erfassen. (BGH, Urteil v. 5.10.2022, VIII ZR 117/21)
Mai 2022: Rauchwarnmelder-Miete nicht als Betriebskosten umlagefähig
Der BGH hat in seinem Urteil vom 11.5.2022 (VIII ZR 379/20) entschieden, daß die Miete für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten umgelegt werden kann. Auch eine Rechtfertigung über § 2 Nr. 2, 4, 5, 6 und 15 BetrKV hält nicht stand. Bei Nebenkosten-Abrechnungen mit Mietern ist zukünftig zu beachten, daß diese Kosten grundsätzlich der Vermieter trägt.
Rauchwarnmelderpflicht in Bayern ab dem 1. Januar 2018
Ab dem 1. Januar 2018 tritt in Bayern die Rauchwarnmelderpflicht nun auch für Bestandswohnungen gemäß der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Auf was Sie achten müssen und wo die Rauchmelder anzubringen sind, erfahren Sie unter folgendem Link des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr: