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Mietverwaltung

 

Als Eigentümer möchten sie ihre Liegenschaften möglichst optimal ausgelastet sehen und dabei auch die Nebenkosten im Griff behalten. Wir bieten ihnen dafür den passenden Service und kümmern uns um eine solvente und vernünftige Mieterstruktur, sinnvolle und wirtschaftliche Instandhaltungen und eine rechtssichere Abrechnung der Nebenkosten. Transparenz und Kostenersparnis wirken sich dabei werterhaltend auf ihre Objekte aus.

 

Die Mietverwaltung kann entweder nur einen Teil oder auch das komplette Repertoire der folgenden Aufgaben enthalten:

 

  • Führen des notwendigen Schriftverkehrs.

  • Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.

  • Verhandeln mit Behörden und Dritten, sofern es um Belange im Zusammenhang mit den Mietern geht.

  • Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer.

  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftverkehrs.

  • Der Hausverwalter legt bei einer Bank ihrer Wahl ein Mietkonto als "offenes Treuhandkonto" an. Falls vereinbart, wird ein Bankkonto des Eigentümers benutzt, über welches der Verwaltung Verfügungsberechtigung erteilt und das für die Online-Kontoführung eingerichtet wird.

  • Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im SEPA-Lastschriftverfahren und Verbuchung der Beträge.

  • Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen und ggf. Mahnung säumiger Mieter/Pächter.

  • Der Eigentümer ist verpflichtet, der Verwaltung sofort mitzuteilen, wenn Mieten oder sonstige das Haus betreffende Zahlungen unmittelbar bei ihm eingehen oder von ihm geleistet werden.

  • Die Verwaltung übernimmt dabei hinsichtlich der Geldverwaltung die Grantie, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt von eigenen Konten zu halten.

  • Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.

  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.

  • Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasser-kostenabrechnung durch die Wärmemessdienste.

  • Jährliche rechtssichere Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.

  • Jährliche Berichterstattung über das erwirtschaftete Ergebnis sowie regelmäßige Abschlagszahlungen in festzulegendem Turnus nach Liquidität auf dem Mietkonto.

  • Festlegen und Überwachen von Mietkautionen.

  • Überwachung der Hausordnung

  • Anlage freier Geldmittel als Rücklagen auf separatem Konto, wenn vom Eigentümer gewünscht.

  • Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung.

  • Auf Wunsch Suche nach solventen Nachmietern inkl. protokollierten Wohnungsübergaben

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